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   KOSTENTRANSPARENZ

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir sind dazu verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT Stand 22.11.2022) abzurechnen. In der tierärztlichen Gebühr sind 19% MwSt. für Dienstleistungen und Medikamente sowie 7% für Futtermittel und Futterzusatzstoffe enthalten. Bei sehr aufwendigen diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen können wir Ihnen selbstverständlich einen Kostenvoranschlag erstellen.

Zahlungsmodalitäten

Unsere Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. Sie haben bei uns die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Bei sehr kostenintensiven Behandlungen oder Operationen können Sie nach vorheriger Absprache auch in Raten zahlen.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?

Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) fallgenau abgerechnet.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist Tierärzten per Berufsordnung ausdrücklich verboten. Die Vergütung für erbrachte Leistungen steht dem Tierarzt in jedem Fall zu, auch wenn der erhoffte oder erwartete Behandlungserfolg nicht eintreten sollte.